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Zwangsstörungen

Die Zwangsstörung ist gekennzeichnet durch sich wiederholende unangenehme Gedanken, Impulse oder Handlungen, die nach ICD-10 wenigstens zwei Wochen lang an den meisten Tagen bestehen müssen, als zur eigenen Person gehörig erlebt werden und gegen die zumindest partiell Widerstand geleistet wird (häufig erfolglos), da der Betroffene sie als sinnlos empfindet. Die ständige stereotype Wiederholung erscheint den Betroffenen an sich nicht angenehm, meist bestehen Angst, Leidensdruck und eine deutliche Beeinträchtigung der allgemeinen Aktivität. Aufgrund der kognitiv-mentalen Voraussetzungen bezüglich der zuvor genannten Symptomatik dürften Zwangsstörungen erst bei Kindern ab dem Vorschulalter sinnvoll zu diagnostizieren sein.

Zwangsgedanken sind Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die den Patienten immer wieder stereotyp beschäftigen. Zwangshandlungen oder -rituale sind ständig wiederkehrende Handlungsmuster, z.B. der Reinigung oder Kontrolle, an sich dysfunktional, die aus Sicht der Patienten oft der Abwehr einer vermeintlichen Gefahr dienen. Die Zwangssymptome müssen als eigene Gedanken oder Impulse für Patienten erkennbar sein.

Einem Gedanken oder einer Handlung muss noch, wenn auch erfolglos, Widerstand geleistet werden. Der Zwangsgedanke oder die Zwangshandlung dürfen nicht als angenehm erlebt werden. Eine Exploration von Eltern und Patient zur Abschätzung des Störungsausmaßes sollte zunächst gemeinsam, aufgrund des oftmals beschämenden Charakters der Symptomatik, aber bald vorwiegend in getrennten Gesprächen vorgenommen werden.

Fremdbeurteilung durch Eltern und Lehrer dienen der Erfassung der situativen Ausbreitung der Krankheit und Feststellung der Schwere und der Sicherheit der Symptomzuordnung. Mit der Fremdanamnese können vorwiegend Zwangshandlungen und allgemeine Handlungsmerkmale wie Verlangsamung, Innehalten, Wiederholungen und Alltagskonflikte erfasst werden, sofern der Patient nicht auch eine familiäre Vertrauensperson in einzelne Zwangsphänomene eingeweiht hat. Zur Erhebung von Zwangsgedanken und deren kognitiver und emotionaler Verwobenheit mit alltäglichen Erlebnisbereichen ist alleine die Patientenexploration weiterführend.

Die Intervention bei Zwangsstörungen macht bei den schweren, zumeist in der Adoleszenz vorgestellten Fällen eine stationäre Behandlung erforderlich, während bei den leichten Formen, die sich vor allem im Kleinkind- und Grundschulalter manifestieren, mehrheitlich eine ambulante Beratung mit dem Ziel einer Veränderung des Erziehungsverhaltens der Eltern bzw. Bezugspersonen ausreicht.

Eine stationäre Therapie kann indiziert sein

- bei besonders schwer ausgeprägter Zwangssymptomatik,

- bei besonders schwer ausgeprägten komorbiden Störungen (z.B. Anorexie, Depression, Tic, Hypochondrie),

- bei mangelnden Ressourcen in der Familie oder besonders ungünstigen psychosozialen Bedingungen nach nicht erfolgreicher ambulanter Therapie und

- bei starker Einbindung der Familienangehörigen in die Zwangshandlungen.

Die Behandlung wird in der Regel als multimodale Behandlung durchgeführt. Grundlage der multimodalen Behandlung ist die Aufklärung und Beratung der Eltern und des Kindes oder Jugendlichen, die immer durchgeführt werden muss. Sollten im weiteren psychotherapeutische Methoden nicht zu einer ausreichenden Besserung der Symptomatik führen, sollte eine medikamentöse Behandlung in Erwägung gezogen werden. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Therapiemethode ist zu berücksichtigen, dass sich im Falle von Zwangserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen tiefenpsychologisch orientierte Therapieverfahren zwar individuell-kasuistisch als erfolgreich herausstellten; eine empirische Effektivitäts- und Effizienzüberprüfung dieses Ansatzes steht aber noch aus.

Die gebräuchlichen Interventionsansätze beim Umgang mit Zwangsstörungen von Kindern und Jugendlichen bestehen - sofern sie pragmatisch auf eine Besserung der Symptomatik innerhalb und außerhalb der Familie ausgerichtet sind - aus den folgenden Elementen:

- einleitende Beratung

- intensive Motivierung des Patienten

- familienzentrierte Interventionen zur Beeinflussung symptomerhaltender familiärer Bedingungen

- Expositionsbehandlung und Reaktionsverminderung

- Interventionen zur Verminderung der Zwangsgedanken (kognitive Therapie)

- Pharmakotherapie.

Von kognitiven Therapieverfahren profitieren in besonderer Weise Patienten, die neben ihrer Zwangsstörung schwere Depressionssymptome und "überwertige Ideen" aufweisen. Kognitive Techniken zielen in Kombination mit Expositionsbehandlungen auf die Minderung der angstinduzierenden Gedanken und auf die kognitive Bewertung derselben. Bei der Pharmakotherapie zur Verminderung von Zwangssymptomen sind im allgemeinen Antidepressiva die Mittel der Wahl. Zur Anwendung kommen insbesondere das trizyklische Antidepressivum Clomipramin oder selektive Serotoninwiederaufnahmehemmer wie Fluoxetin.


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