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Wie wird die Diagnose einer schizophrenen Erkrankung gestellt?

Das Stellen einer Diagnose, also die Zuordnung der Beschwerden eines Patienten zu einer bestimmten Erkrankung, ist wichtig für eine zielgerichtete Behandlung (z.B. Auswahl der Medikamente).

Wichtig ist zunächst, dass keine organische Ursache vorliegt, die eventuell schizophrenieähnliche Symptome verursacht (z.B. Tumore, Drogenwirkung). Um dies auszuschließen, ist eine Reihe von Untersuchungen erforderlich, z.B. körperliche und neurologische Untersuchung, Blutbild, EEG, EKG, CT. Erst wenn eine eindeutige organische Verursachung der psychotischen Symptome ausgeschlossen ist, kann von einer endogenen Psychose gesprochen werden.

Hauptbestandteil der diagnostischen Tätigkeit ist die Erfassung des vom Patienten Berichteten. Dabei werden die geschilderten Beschwerden gesammelt und mögliche erkrankungsbezogene Verhaltensweisen beobachtet. Wichtig ist, sich über den Verlauf der aktuellen Beschwerden, frühere Erkrankungen, das soziale Umfeld, Lebensgewohnheiten und eventuelle Vorbehandlungen zu informieren.

Eine genaue Zuordnung zu einer bestimmten Erkrankungsform schizophrener Psychosen ist jedoch nur begrenzt möglich. Zum einen sind die Übergänge zwischen den einzelnen Erkrankungsformen (paranoid-halluzinatorisch, kataton, hebephren usw.) fließend, zum anderen ist eine Diagnose an eine längere Beobachtung des Erkrankungsverlaufs gebunden. So gibt es für das Stellen der Diagnose einer schizophrenen Erkrankung zeitliche Kriterien, in denen festgelegt ist, wie lange bestimmte Symptome aufgetreten sein müssen (z.B. mindestens einen Monat). Möglich ist auch, dass sich über längere Zeiträume die Symptome der Erkrankung so erheblich verändern, dass sich auch die Diagnose ändert. Nicht verschwiegen werden soll, dass die Diagnose auch vom jeweiligen Untersucher abhängig ist. Die Übereinstimmung in der Diagnostik schizophrener Erkrankungen ist durch die Einführung von verbindlichen Regeln zwar sehr hoch, dennoch sind bei der ganz genauen Zuordnung Unterschiede zwischen einzelnen Untersuchern nicht ausgeschlossen.

Die Information zur Diagnose an Betroffene und Angehörige wird von den meisten Ärzten als notwendig angesehen. Die Mitteilung dieser auch heute noch belastenden Diagnose erfolgt u.U. jedoch erst zu einem Zeitpunkt, zu welchem die akuten Symptome rückgängig und der Betroffene ausreichend stabil ist. Da die medizinischen Begriffe zum Teil erheblich vorbelastet und ängstigend sind, sollten unbedingt alternative Begriffe wie z.B. Stoffwechselstörung angeboten werden. Die gestellte Diagnose sollte begründet werden, eine konfrontative Überzeugung mit allen Mitteln ohne das Gewähren eines Ausweges wäre jedoch unmenschlich.

Zweck jeglicher psychiatrischer Untersuchung ist es letztendlich jedoch nicht, unbedingt zu einer absolut unanfechtbaren Diagnose zu kommen und mit dieser den Patienten zu "etikettieren". Ziel sollte es vielmehr sein, die vom Patienten geschilderten Beeinträchtigungen und das damit verbundene Leid wahrzunehmen und angemessen zu lindern.


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